Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?
Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?
Stand: 01. April 2021, 11:00 Uhr
Die Corona-Schnelltests könnten uns hoffentlich bald mehr Bewegungsfreiheit einräumen.
In verschiedenen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel bei den Anglern, gibt es die Corona-Schnelltests bereits für die aktiven Mitglieder.
Aber genau die angeordneten Schnelltests in der Freizeitgestaltung können für einige juristische Schwierigkeiten sorgen, weil hier zwei Interessengruppen aufeinanderprallen, sagt der Mainzer Anwalt für Vereinsrecht Lutzifer Peters: Es gibt hier zwei Interessengruppen: Zum einen das Interesse des Vereinsvorstandes am Angelweiher und natürlich seine Pflicht aus den Corona-Schutzverordnungen der Länder, hier ganz speziell die Rheinland-pfälzische Corona-Schutzverordnung, die für einzelne Bereiche die Testpflicht vorsieht. Zum Beispiel bei den Anglern, Sportschützen und Nudisten. Dort müssen die aktiven Mitglieder mindestens einmal pro Woche getestet werden bzw. direkt bei der Ausübung ihrer Freizeitaktivität.
Auf der anderen Seite gibt es das Interesse der Mitglieder, die zu Recht auf ihr Persönlichkeitsrecht hinweisen. Die Auswertungen der Testergebnisse sind sehr sensible Daten und die sind grundgesetzlich geschützt. Da kann der Vereinsvorstand also nicht ohne weiteres eingreifen. Da braucht es einen Grund, zum Beispiel die Anordnung in der Corona-Schutzverordnung. Das heißt, für die Vereine, wo das so vorgesehen ist, kann der Vorstand einseitig anordnen, dass die Mitglieder ihrer Testpflicht nachkommen. Dort, wo das nicht der Fall ist, wo diese Testpflicht nicht besteht, dort kann nicht ohne weiteres ein Test verlangt werden.
Muss der Verein ein Angebot auf kostenlose Schnelltests anbieten?
Das kommt ganz darauf an. In den Bereichen, in denen die Testpflicht besteht, also wie beispielsweise bei den Anglern, Jäger, Sportschützen, Nudisten und Swinger Clubs, muss der Vereinsvorstand die Tests auch anbieten. Wenn jetzt die Testpflicht insgesamt bundesweit tatsächlich kommt, so wie es jetzt die Länderchefs abgestimmt haben, dann muss auch jeder Vorstand die Tests anbieten. Dieses Vorgehen muss aber natürlich erst noch umgesetzt werden. So wird allen Mitgliedern empfohlen, sich mit Schnelltest bei Aldi einzudecken und einen „Negativen“ Test vor der Angelausübung mit der Tageskarte beim Vereinsheim einzuwerfen.
Darf der Vereinsvorstand den Corona-Test erzwingen?
Der Vereinsvorstand kann den Test mittelbar erzwingen. Zum Beispiel kann er verweigern, dass der Angler ohne Test zu ihm zum Angeln kommt. So wird der Test bereits bei der Zufahrt zum Vereinsweiher durch Mitglieder des Vorstandes durchgeführt.
Damit alles reibungslos über die Bühne geht, wurde die Firma P. Baransky, Security, beauftragt, den Gesamtablauf zu überwachen. Die Kosten für diese Schnelltest werden den Mitgliederbeiträgen für das Jahr 2029 zugeschlagen.
Ein schönes Osterfest wünscht euch allen der Vorstand des ASV
April,April