Neues vom Vorstand! Wichtige Informationen und Termine

Neues von Vorstand und wichtige Termine 2023

JHV: 25.02 um 20:00 Uhr

Arbeitseinsatz: 18.03 ab 8:30 Uhr

An-Angeln: 26.03 ab 7.00 Uhr

Umwelttag: 15.04 ab 9:00 Uhr

Arbeitseinsatz: 06.05 ab 8:30 Uhr

Gewässer gesperrt für Königsangeln: ab 10.05

Königsangeln: 13.05 ab 7:00 Uhr

Forellenräuchern: 18.05 (Termin noch nicht fix, mit Lutz absprechen)

Kirmes: 29-30.07

Gewässer gesperrt für Großforellenangeln: ab 27.9

Großforellenangeln: 01.10 ab 7:00 Uhr (ab 5.10 dürfen alle wieder angeln)

Ab-Angeln: 22.10 ab 7:00 Uhr

Letzter Arbeitseinsatz: 28.10 ab 8:30 Uhr

Weihnachtsmarkt: 02-03.12

Gastangler: immer erster Sonntag von Mai-September

Arbeitsstunden: 12

Info: Fangbücher sind bis zum 12.02 im Vereinsheim einzuwerfen oder bei Daniel, Buchenweg 3 in Oberroßbach, abzugeben. Neue Fangbücher werden am ersten Arbeitseinsatz oder beim An-Angeln nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins ausgegeben.

Dazu noch folgende Anmerkung!

Muss der Angelschein in jedem Bundesland verlängert werden?

Im Prinzip ja. Ausnahme sind die wenigen Bundesländer, in denen der Angelschein gegen eine Verlängerungsgebühr plus eine Fischereiabgabe auf Lebenszeit ausgestellt werden kann. In allen anderen Bundesländern ist der Angelschein nur eine begrenzte Zeit gültig. In der Regel muss der Angelschein alle fünf Jahre, in manchen Fällen aber auch schon nach Ablauf eines Jahres verlängert werden.

Voraussetzung für die Erteilung eines Angelscheins ist der Nachweis einer bestandenen Fischereiprüfung. Der Fischerei- oder Angelschein berechtigt einen Angler aber lediglich zum Angeln. Die Person hat durch die zuvor abgelegte Fischereiprüfung die grundsätzliche Befähigung zum Angeln und die dafür nötigen Kenntnisse nachgewiesen. In vielen Bundesländern ist jedoch zusätzlich eine Angelkarte für ein bestimmtes Gewässer erforderlich.

Erhältlich sind solche Angelkarten online, bei einem Angelgeschäft in der Umgebung des Wohnortes oder beim Besitzer des Seegrundstücks. In vielen Fällen sind die Kommune oder das Land die Besitzer eines Gewässers. Manche Gewässer gehören jedoch Angelvereinen oder Privatleuten. Meist beantragt man die Angelkarte für ein bestimmtes Gewässer im Rathaus, bei der Gemeindeverwaltung oder beim Bürgeramt.

In dieser Karte wird genau festgelegt, welche Angelruten und Köder in diesem Gewässer verwendet werden müssen. Die Zeiten, in denen in diesem Gewässer gefischt werden darf, müssen eingehalten werden. Sie sind der Angelkarte entnehmbar. Registrierte Verstöße dagegen werden geahndet.

Angelschein auf Lebenszeit: Wo ist dies möglich?

Die meisten Bundesländer stellen keine Angelscheine auf Lebenszeit aus. In einigen Bundesländern ist das aber möglich. In Niedersachsen wird jedem Angler auf seinen Antrag hin automatisch ein lebenslanger Fischereischein ausgehändigt. Die Verlängerung der Angelerlaubnis wird in diesem Fall obsolet.

Umso größere Relevanz hat aber der Fischereierlaubnisschein in Niedersachsen. Während der lebenslange Angelschein nur das Angeln an sich erlaubt und die notwendigen Kenntnisse dafür attestiert, benötigen Angler in Niedersachsen unbedingt den Fischereierlaubnisschein, um in bestimmten Gewässern angeln zu dürfen.

In Bayern erwirbt ein Angler zunächst einen befristeten Angelschein. Diesen kann jeder aber anschließend auf Lebenszeit verlängern lassen. Dafür sind jedoch eine erhebliche Verlängerungsgebühr und eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Gebühren für eine lebenslange Angelerlaubnis sind in Bayern je nach Lebensalter unterschiedlich hoch.

Junge Menschen zahlen wegen der potenziell höheren Angelerträge deutlich höhere Gebühren, ältere Angler werden mit weniger hohen Gebühren belastet. Ein 63 Jahre alter Mann muss in Bayern – zusätzlich zu den Verlängerungsgebühren – mit etwa 60-70 Euro an Gebühren für die Fischereiabgabe rechnen.

Wann muss ich meinen Angelschein verlängern bzw. erneuern?

Aus jedem bereits ausgestellten Fischereischein ist seine Gültigkeit ersichtlich. Normalerweise wird der Angelschein ein oder fünf Jahre gültig sein. Die Verlängerung muss schon vor dem Erreichen des Ablaufdatums beantragt werden. Oft ist es möglich, bei einem erst vor einigen Tagen abgelaufenen Angelschein nochmals eine Verlängerung bewilligt zu bekommen. Ist die Frist jedoch schon längere Zeit abgelaufen, muss der Fischereischein erneuert werden. Damit wird auch eine neue Fischereiprüfung notwendig.

Wo kann ich meinen Angelschein verlängern lassen?

Die zuständigen Behörden – meist die Bürgerämter, Gemeindeverwaltungen oder Rathäuser – sind für die Verlängerung eines Fischereischeins zuständig. Die Zuständigkeit kann auch bei einer Behörde liegen, die für Fischereiangelegenheiten zuständig ist.

Was kostet es, meinen Angelschein zu verlängern?

Je nach Bundesland können unterschiedlich hohe Gebühren für die Verlängerung des Angelscheins anfallen. Die Kosten sind auch abhängig von der Dauer der Gültigkeit. Soll der Angelschein nur um ein Jahr verlängert werden, können dafür Gebühren im Umfang von 15 bis 30 Euro anfallen. Eine fünfjährige Angelschein-Verlängerung kann Kosten von bis zu 70 Euro oder mehr aufwerfen.

Bei einer Verlängerung von Angelscheinen auf Lebenszeit können deutlich höhere Kosten anfallen. Mit bis zu 300 Euro muss in diesem Fall gerechnet werden. Dazu kommt noch die übliche Fischereiabgabe. Unter diesem Link können die Kosten je Bundesland eingesehen werden.

Es steht zu vermuten, dass die Daten dieser Webseite relativ aktuell gehalten werden. Trotzdem sollte man sich nicht darauf verlassen, sondern sicherheitshalber mit Mehrkosten rechnen. Die Kostenexplosionen des Jahres 2022 könnten auch hier für saftige Erhöhungen gesorgt haben.

Was benötige ich, um meinen Angelschein zu verlängern?

Um den abgelaufenen Angelschein neu zu beantragen oder einen verlängerungsbedürftigen Angelschein verlängern zu lassen, sollten eine ganze Reihe von Dingen vorgelegt werden können. Folgende Unterlagen und Dinge sind zum zuständigen Amt mitzubringen:

  • der bereits ausgefüllte und unterschriebene Verlängerungsantrag
  • ein gültiger Personalausweis, alternativ Pass und Meldebescheinigung
  • ein aktuelles, aber nicht zwingend biometrisches Passfoto
  • das Prüfungszeugnis über die bestandene Anglerprüfung
  • gegebenenfalls einen Altangler-Nachweis bzw. älteren Fischereischein, der vor 1995 ausgestellt wurde
  • gegebenenfalls Schülerausweis
  • gegebenenfalls eine Einverständnis-Bescheinigung der Erziehungsberechtigten
  • und den Nachweis der bereits entrichteten Fischereiabgabe, falls die lebenslange Angelschein-Verlängerung möglich ist.

Nach Vorlage aller notwendigen Dokumente stellt die zuständige Behörde einen neuen Angelschein aus oder verlängert den vorgelegten Angelschein.

Strafen für das Angeln ohne gültigen Fischereischein

Wer ohne gültigen Angelschein erwischt wird, wird der Fischwilderei bezichtigt. Das ist eine Straftat, die man wegen der möglichen Konsequenzen ernst nehmen sollte. Es wird seitens der Behörden ein Vorsatz angenommen. Mögliche Konsequenzen sind eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Diese beträgt in manchen Bundesländern immerhin 5.000 Euro. Sie kann aber auch bis zu 75.000 Euro betragen.

Auch das Angeln mit einem nicht mehr gültigen Angelschein ist nicht empfehlenswert (im Volksmund auch Schwarzangeln genannt). Dieses Verhalten gilt zwar “nur” als Ordnungswidrigkeit, aber die Geldbuße dafür kann trotzdem sehr hoch ausfallen. Wer in einer Naturschutzzone oder einer Uferzone angelt und wer ein Verbotsschild für Angler missachtet, muss ebenfalls mit empfindlichen Strafen rechnen.

https://www.dafv.de/referate/aktuelles/item/482-bundesweite-regelungen-zur-ausuebung-der-angelfischerei

 

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