Neuigkeiten

Wichtig! Auszug aus der Vorstandssitzung vom 09.08.2021,

Termine und Informationen

In dieser Vorstandssitzung wurden wichtige Entscheidungen getroffen,

die weitreichende Auswirkungen auf Termine in 2021 und 2022 haben.

  1. Das Ablassen des Vereinsgewässern wird auf unbestimmte Zeit verschoben,
  2. Die Jahreshauptversammlung wird aufgrund der Covid-19-Lage auf den 29.01.2022 verschoben,
  3. Darum werden die Arbeitsstunden 2021 auf 10 Stunden festgelegt,
  4. Am 11.09.2021, ab 08:30 Uhr ist Arbeitseinsatz am Vereinsgewässer
  5. Ab dem 14.09.2021 ist das Gewässer für alle Angelaktivitäten gesperrt,
  6. Am 18.09.2021, ab 07:00 Uhr ist unser "Königsangeln",
  7. Ab 28.09.2021 ist das Gewässer für alle Angelaktivitäten gesperrt,
  8. Am 03.10.2021, ab 07:00 Uhr ist unser Großforellenfischen,
  9. am 16.10.2021, ab 08:30 Uhr ist letzter Arbeitseinsatz 2021,
  10. Am 24.10.2021, ab 07:00 Uhr ist Abangeln,
  11. Es werden dieses Jahr noch einmal Forellen geräuchert (Weihnachtsmarkt oder Angelhüttenverkauf)                                          Termin wird noch bekannt gegeben.

Achtung, Mäharbeiten am Angelweiher,

Arbeitseinsatz am Freitag, den 23.07.2021 um 14:00 Uhr

Freischneider, Rasenmäher, Sensen und natürlich die dazu gehörenden Bediener werden am kommenden Freitag zum Freischneiden des Angelweihers benötigt.

Anmeldungen beim Daniel unter: 0171/2196656 oder Andreas 01512/3526937

Großer Arbeitseinsatz am Samstag, den 05.06.2021 um 08:30 Uhr

Am Samstag, den 05.06.2021 um 08:30 Uhr findet ein großer Arbeitseinsatz am Vereinsweiher

sowie am Rittalweiher statt. Im Schwerpunkt sind das Mäh-, Gelände- und Reinigungsarbeiten

bei beiden Gewässern. Es wird um rege Beteiligung gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, das auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern konsequent zu achten ist. Die Hygieneregeln sind stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, sind medizinische Masken zu tragen. Das gilt auch weiterhin für geimpfte und genesene Personen. Hierzu kommt die dringende Empfehlung, die Corona-Warn-App zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.

Für den Vorstand

 

Euer Rolf

 

 

Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?

Stand: 01. April 2021, 11:00 Uhr

Die Corona-Schnelltests könnten uns hoffentlich bald mehr Bewegungsfreiheit einräumen.

In verschiedenen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel bei den Anglern, gibt es die Corona-Schnelltests bereits für die aktiven Mitglieder.

Aber genau die angeordneten Schnelltests in der Freizeitgestaltung können für einige juristische Schwierigkeiten sorgen, weil hier zwei Interessengruppen aufeinanderprallen, sagt der Mainzer Anwalt für Vereinsrecht Lutzifer Peters: Es gibt hier zwei Interessengruppen: Zum einen das Interesse des Vereinsvorstandes am Angelweiher und natürlich seine Pflicht aus den Corona-Schutzverordnungen der Länder, hier ganz speziell die Rheinland-pfälzische Corona-Schutzverordnung, die für einzelne Bereiche die Testpflicht vorsieht. Zum Beispiel bei den Anglern, Sportschützen und Nudisten. Dort müssen die aktiven Mitglieder mindestens einmal pro Woche getestet werden bzw. direkt bei der Ausübung ihrer Freizeitaktivität.

Auf der anderen Seite gibt es das Interesse der Mitglieder, die zu Recht auf ihr Persönlichkeitsrecht hinweisen. Die Auswertungen der Testergebnisse sind sehr sensible Daten und die sind grundgesetzlich geschützt. Da kann der Vereinsvorstand also nicht ohne weiteres eingreifen. Da braucht es einen Grund, zum Beispiel die Anordnung in der Corona-Schutzverordnung. Das heißt, für die Vereine, wo das so vorgesehen ist, kann der Vorstand einseitig anordnen, dass die Mitglieder ihrer Testpflicht nachkommen. Dort, wo das nicht der Fall ist, wo diese Testpflicht nicht besteht, dort kann nicht ohne weiteres ein Test verlangt werden.

Muss der Verein ein Angebot auf kostenlose Schnelltests anbieten?

Das kommt ganz darauf an. In den Bereichen, in denen die Testpflicht besteht, also wie beispielsweise bei den Anglern, Jäger, Sportschützen, Nudisten und Swinger Clubs, muss der Vereinsvorstand die Tests auch anbieten. Wenn jetzt die Testpflicht insgesamt bundesweit tatsächlich kommt, so wie es jetzt die Länderchefs abgestimmt haben, dann muss auch jeder Vorstand die Tests anbieten. Dieses Vorgehen muss aber natürlich erst noch umgesetzt werden. So wird allen Mitgliedern empfohlen, sich mit Schnelltest bei Aldi einzudecken und einen „Negativen“ Test vor der Angelausübung mit der Tageskarte beim Vereinsheim einzuwerfen.

Darf der Vereinsvorstand den Corona-Test erzwingen?

Der Vereinsvorstand kann den Test mittelbar erzwingen. Zum Beispiel kann er verweigern, dass der Angler ohne Test zu ihm zum Angeln kommt. So wird der Test bereits bei der Zufahrt zum Vereinsweiher durch Mitglieder des Vorstandes durchgeführt.

Damit alles reibungslos über die Bühne geht, wurde die Firma P. Baransky, Security, beauftragt, den Gesamtablauf zu überwachen. Die Kosten für diese Schnelltest werden den Mitgliederbeiträgen für das Jahr 2029 zugeschlagen.

Ein schönes Osterfest wünscht euch allen der Vorstand des ASV

April,April

 

 

Neues vom Vorstand!

- Angelbeginn 2021 auf den 28. März, ab 07:00 Uhr gelegt.

Liebe Vereinsmitglieder

Der Virus ist noch allgegenwärtig, es gibt gesetzliche Vorgaben, aber auch Lockerungen je nach 7- Tage-Inzidenz. Deshalb hat der Vorstand in einer medialen Vorstandssitzung schon einige Punkte festgelegt.

Es gibt dieses Jahr kein herkömmliches Anangeln, sondern ab dem 28. März, 07:00 Uhr darf, unter Einhaltung der Covid-19 Auflagen und AHA-Regeln, geangelt werden.

An diesem Tag braucht kein Schein eingeworfen werden, damit auch passive Mitglieder die Möglichkeit zum Angeln haben.

Ab dem 29. März hat dann jedes aktive Mitglied bei jedem Angel einen "Schein" einzuwerfen und den Fang in sein "altes oder vorhandenes" Fangbuch einzutragen. Abgegebene Fangbücher werden wieder zurück gegeben. Neue Fangbücher und Beitragsmarken werden zeitgerecht ausgegeben.

Aufgrund der gesetzliche Vorgaben und anderer Gründe hat der Vorstand festgelegt, das im Monat April jedes Mitglied pro Woche vorerst nur einmal angeln gehen darf.

- Änderung! Die Jahreshauptversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

  • Der Umwelttag wird von der Kreisverwaltung auf den 04.09.2021 verschoben,
  • Großforellen-Angeln wird auf unbestimmte Zeit verschoben,
  • Der Vorbereitungskurs zur Sportfischerprüfung wird auf unbestimmte Zeit verschoben,
  • Forellenräuchern zu Ostern kann leider nicht durchgeführt werden,
  • Das Ablassen des Vereinsweihers findet Oktober/November statt.
  • Aufgrund der Vorbereitung des Ablassens müssen mehr Arbeitsstunden festgesetzt werden.

Weitere Termine folgen.