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Aktion "Saubere Landschaft 2021", - wir sind am 04.09.2021 wieder mit dabei!
Aktion "Saubere Landschaft 2021", - wir sind am 04.09.2021 wieder mit dabei!
Treffen um 09:00 Uhr am Vereinsheim des ASV Nistertal-Emmerichenhain 1969 e.V.
„Helft bitte mit, unsere schöne Westerwälder Landschaft vom Müll zu befreien!“
Diesem Aufruf vom Stadtbürgermeister Raimund Scharwat werden wir mit unserem Angelverein
und vielen fleißigen Helferinnen und Helfern wieder folgen.
Das Ergebnis des letzten Umwelttages im Landkreis war 2018 erschreckend.
85 Tonnen Müll, hinzukommen 655 Reifen verschiedenster Größe, 350 Liter Altöl, 220 kg Farbe, 85 kg Lösungsmittel und 90 Liter Pestizide! Kosten von rd. 31.500 € zu Kosten des Umweltschutzes.
Deshalb rufe ich euch alle auf etwas für unsere Umwelt zu tun. Die nächste Aktion Saubere Landschaft findet am 04.09.2021 im Westerwaldkreis statt.
Und wir vom ASV-Nistertal-Emmerichenhain werden wieder mit dabei sein. Jeder kleine Beitrag ist wichtig, jeder der die Umwelt vom Unrat befreien möchte, ist uns herzlich willkommen. Es wäre toll, wenn sich neben unseren Mitgliedern, unserer Angeljugend auch noch andere Jugendlichen, mit oder ohne Familie, einfinden würden.
2019 und 2020 konnte diese Aktion aufgrund von Covid-19 nicht stattfinden. Umso wichtiger ist es, 2021 die Ärmel hoch zu kremperln.
Treffpunkt ist am 04.09.2021 um 09:00 Uhr am Anglerheim, an unserem Vereinsgewässer der Breitenbachtalsperre, zwischen Emmerichenhain und Waigandsheim. Nach der Aufteilung in Gruppen wird bis etwa 12:30 Uhr in zugeteilten Bereichen gesammelt.
Nach getaner Arbeit, gibt es gegen 13:00 Uhr Luchpakete für alle fleißigen Müllsammler und Umweltaktivisten.
Es wird darum gebeten, dass Handschuhe, Greifstöcke und Warnwesten mitgebracht werden. Festes Schuhwerk und witterungsbeständige Bekleidung sind ebenfalls angebracht.
Wir freuen uns auf euch!
Für den Vorstand
Rolf Koch
Beauftragter für Umwelt- und Naturschutz im Westerwaldkreis
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Wichtig! Auszug aus der Vorstandssitzung vom 09.08.2021, Termine und Informationen
Wichtig! Auszug aus der Vorstandssitzung vom 09.08.2021,
Termine und Informationen
In dieser Vorstandssitzung wurden wichtige Entscheidungen getroffen,
die weitreichende Auswirkungen auf Termine in 2021 und 2022 haben.
- Das Ablassen des Vereinsgewässern wird auf unbestimmte Zeit verschoben,
- Die Jahreshauptversammlung wird aufgrund der Covid-19-Lage auf den 29.01.2022 verschoben,
- Darum werden die Arbeitsstunden 2021 auf 10 Stunden festgelegt,
- Am 11.09.2021, ab 08:30 Uhr ist Arbeitseinsatz am Vereinsgewässer
- Ab dem 14.09.2021 ist das Gewässer für alle Angelaktivitäten gesperrt,
- Am 18.09.2021, ab 07:00 Uhr ist unser "Königsangeln",
- Ab 28.09.2021 ist das Gewässer für alle Angelaktivitäten gesperrt,
- Am 03.10.2021, ab 07:00 Uhr ist unser Großforellenfischen,
- am 16.10.2021, ab 08:30 Uhr ist letzter Arbeitseinsatz 2021,
- Am 24.10.2021, ab 07:00 Uhr ist Abangeln,
- Es werden dieses Jahr noch einmal Forellen geräuchert (Weihnachtsmarkt oder Angelhüttenverkauf) Termin wird noch bekannt gegeben.
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Achtung, Mäharbeiten am Angelweiher, Arbeitseinsatz am 23.07.2021 um 14:00 Uhr
Achtung, Mäharbeiten am Angelweiher,
Arbeitseinsatz am Freitag, den 23.07.2021 um 14:00 Uhr
Freischneider, Rasenmäher, Sensen und natürlich die dazu gehörenden Bediener werden am kommenden Freitag zum Freischneiden des Angelweihers benötigt.
Anmeldungen beim Daniel unter: 0171/2196656 oder Andreas 01512/3526937
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Großer Arbeitseinsatz am Samstag, den 05.06.2021 um 08:30 Uhr
Großer Arbeitseinsatz am Samstag, den 05.06.2021 um 08:30 Uhr
Am Samstag, den 05.06.2021 um 08:30 Uhr findet ein großer Arbeitseinsatz am Vereinsweiher
sowie am Rittalweiher statt. Im Schwerpunkt sind das Mäh-, Gelände- und Reinigungsarbeiten
bei beiden Gewässern. Es wird um rege Beteiligung gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, das auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern konsequent zu achten ist. Die Hygieneregeln sind stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, sind medizinische Masken zu tragen. Das gilt auch weiterhin für geimpfte und genesene Personen. Hierzu kommt die dringende Empfehlung, die Corona-Warn-App zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften.
Für den Vorstand
Euer Rolf
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Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?
Corona-Testpflicht am Angelweiher - was ist zu beachten?
Stand: 01. April 2021, 11:00 Uhr
Die Corona-Schnelltests könnten uns hoffentlich bald mehr Bewegungsfreiheit einräumen.
In verschiedenen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel bei den Anglern, gibt es die Corona-Schnelltests bereits für die aktiven Mitglieder.
Aber genau die angeordneten Schnelltests in der Freizeitgestaltung können für einige juristische Schwierigkeiten sorgen, weil hier zwei Interessengruppen aufeinanderprallen, sagt der Mainzer Anwalt für Vereinsrecht Lutzifer Peters: Es gibt hier zwei Interessengruppen: Zum einen das Interesse des Vereinsvorstandes am Angelweiher und natürlich seine Pflicht aus den Corona-Schutzverordnungen der Länder, hier ganz speziell die Rheinland-pfälzische Corona-Schutzverordnung, die für einzelne Bereiche die Testpflicht vorsieht. Zum Beispiel bei den Anglern, Sportschützen und Nudisten. Dort müssen die aktiven Mitglieder mindestens einmal pro Woche getestet werden bzw. direkt bei der Ausübung ihrer Freizeitaktivität.
Auf der anderen Seite gibt es das Interesse der Mitglieder, die zu Recht auf ihr Persönlichkeitsrecht hinweisen. Die Auswertungen der Testergebnisse sind sehr sensible Daten und die sind grundgesetzlich geschützt. Da kann der Vereinsvorstand also nicht ohne weiteres eingreifen. Da braucht es einen Grund, zum Beispiel die Anordnung in der Corona-Schutzverordnung. Das heißt, für die Vereine, wo das so vorgesehen ist, kann der Vorstand einseitig anordnen, dass die Mitglieder ihrer Testpflicht nachkommen. Dort, wo das nicht der Fall ist, wo diese Testpflicht nicht besteht, dort kann nicht ohne weiteres ein Test verlangt werden.
Muss der Verein ein Angebot auf kostenlose Schnelltests anbieten?
Das kommt ganz darauf an. In den Bereichen, in denen die Testpflicht besteht, also wie beispielsweise bei den Anglern, Jäger, Sportschützen, Nudisten und Swinger Clubs, muss der Vereinsvorstand die Tests auch anbieten. Wenn jetzt die Testpflicht insgesamt bundesweit tatsächlich kommt, so wie es jetzt die Länderchefs abgestimmt haben, dann muss auch jeder Vorstand die Tests anbieten. Dieses Vorgehen muss aber natürlich erst noch umgesetzt werden. So wird allen Mitgliedern empfohlen, sich mit Schnelltest bei Aldi einzudecken und einen „Negativen“ Test vor der Angelausübung mit der Tageskarte beim Vereinsheim einzuwerfen.
Darf der Vereinsvorstand den Corona-Test erzwingen?
Der Vereinsvorstand kann den Test mittelbar erzwingen. Zum Beispiel kann er verweigern, dass der Angler ohne Test zu ihm zum Angeln kommt. So wird der Test bereits bei der Zufahrt zum Vereinsweiher durch Mitglieder des Vorstandes durchgeführt.
Damit alles reibungslos über die Bühne geht, wurde die Firma P. Baransky, Security, beauftragt, den Gesamtablauf zu überwachen. Die Kosten für diese Schnelltest werden den Mitgliederbeiträgen für das Jahr 2029 zugeschlagen.
Ein schönes Osterfest wünscht euch allen der Vorstand des ASV
April,April
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